Wappen der Gemeinde Fernitz und der österreichischen Feuerwehren Freiwillige Feuerwehr Fernitz
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Dienstag, 22. Mai 2012
 
 
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Grundsätzliches


Die erste Nachricht über eine organisierte Brandvorsorge und –bekämpfung aus dem Gebiet der heutigen Steiermark stammt aus Flavia Solva.
Überliefert wird das Bestehen einer „collegia centonariorum“.
Es war dies ein Zusammenschluss aller Handwerker, die „centones“, also Flickdecken aus Lappen herstellten und zur Bekämpfung von Bränden heranzogen,
sicherlich auch deshalb, weil  nasse Decken zum Ersticken des Feuers verwendet wurden. Es ist eine Freiwillige Feuerwehr!

Von einer systematischen Organisation der Brandbekämpfung, besonders im ländlichen Raum,
sind im Mittelalter und in der frühen Neuzeit spärlich Quellen überliefert.
Die diesbezügliche Bestrebungen und daraus resultierende Vorschriften gingen bis zur staatlichen Ordnung des Feuerschutzwesens
in der Regel von den einzelnen Grundherrschaften aus.
Für Fernitz sind solche Vorschriften zwar nicht überliefert, jedoch lässt sich annehmen, dass hier ähnliche Grundsätze
wie in anderen steirischen Dorfrechten zur Anwendung kamen.

Erst Kaiser Josef II. versuchte mit seiner Feuerordnung „für das offene Land“ (1782) das Feuerlöschwesen zu vereinheitlichen,
um den schrecklichen Wirkungen, welche die öfteren Feuerbrünste in den Landstädten, und den Märkten größtenteils aus Mangel an Feueranstalten, vorzubauen.
Als Gefahren nennt diese Feuerordnung die Bauart der Häuser, die bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts vielfach aus Holz errichtet
und mit Stroh gedeckt waren und über hölzerne Rauchfänge verfügten.
Doch auch diese und viele folgende Verordnungen,
so die 1788 erschienene „Feuerlöschordnung für die Landstädte und Märkte im Grazer Kreis“ konnten nicht verhindern,
dass regelmäßig ganze Märkte und Dörfer abbrannten.

Auch die 1825 erschienene Feuerlöschordnung, die im Grunde jener von 1780/82 entsprach,
vermochte an den unsicheren Verhältnissen nichts zu ändern.
Die erneute Forderung etwa, die Errichtung hölzerner Rauchfänge nicht mehr zuzulassen, beweist, dass die Einhaltung derartiger Bauvorschriften
nur höchst nachlässig erfolgt war.
Nachdem die Feuerlöschordnung von 1825 schon längst nicht mehr den Anforderungen entsprach,
wurden diese mit Genehmigung des Ministeriums des Inneren von 24.Jänner 1857, Zahl 1351, außer Kraft gesetzt und eine „Feuerlösch-Ordnung
für alle Ortschaften des Herzogtums Steiermark, mit Ausnahme der Landeshauptstadt Graz“ erlassen.

Neben anderen umfangreichen Bestimmungen findet sich eine Auflistung der „Löschwerkzeuge“, mit denen die Gemeinden ausgestattet sein sollten:
„Größere oder kleinere Feuerspritzen auf Rädern oder Traghölzern, sogenannte Handspritzen, Wasserwägen samt Zugehör (Fässer, Kübel),
Feuerhaken, Brecheisen, Hauen, Krampen, Schaufeln,
Feuerleitern mit eisernen Haken zum Einhängen auf das Dach und die Fensterbrüstungen versehen, und andere Leitern;
Wasserschäffer oder Eimer (von Leder, Guttapercha, gut verpechtem Strohgeflechte),
blecherne oder mit Draht überzogene Laternen samt Kerzen,
lange mit einer Vorrichtung von Leinen- oder Wolllappen
(welche, in Wasser getaucht, die brennende Stelle schnell löschen und die Flammen in ihrem ersten Auflodern ersticken können)
versehene Stangen u.dgl.m.“

Auch die Anstellung eines Nachtwächters wurde der Gemeinde nur zwingend vorgeschrieben.

 

 

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